Autounfall was tun?
Verhalten an der Unfallstelle:
Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt
von der Unfallstelle (sonst Straftatbestand "Fahrerflucht").
Folgende Maßnahmen müssen - je nach Lage des Falles - im Interesse der Verkehrssicherheit am Unfallort getroffen werden:
- Sichern Sie sofort die Unfallstelle. Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie also
beispielsweise wegen eines zerbrochenen Scheinwerferglases keine Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Markieren Sie unter Umständen die
Unfallstelle und fotografieren Sie die Fahrzeugpositionen und mögliche Splitterfelder. - Versorgen Sie Verletzte, benachrichtigen Sie gegebenenfalls den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112.
- Rufen Sie die Polizei an die Unfallstelle (Rufnummer 112). Achten Sie darauf, dass die Position der Fahrzeuge nicht verändert wird.
Haben Sie dies alles veranlasst, sollten Sie die für eine reibungslose und schnelle Schadenregulierung notwendigen Maßnahmen einleiten.
Notieren Sie:
- Amtliches Kennzeichen; Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer bzw. Halter; Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen;
- Versicherung des Unfallgegners und Nummer des Versicherungsscheins; Verlangen Sie Unterlagen;
- Ort und Zeit des Unfalls;
- Namen und Anschriften von Unfallzeugen;
- Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus, achten Sie dabei auch auf Splitterfelder;
- Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird;
- Schildern Sie den Unfallhergang; überlassen Sie aber die rechtliche Beurteilung einem Rechtsanwalt;
- Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab;
- Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte;
- Verwenden Sie für die Aufnahme der Unfalldaten am besten ein Formular (Unfallbericht), damit Sie in der Hektik nichts vergessen.
Vorsicht: Unfallhelfer
Hegen Sie ein gesundes Misstrauen gegen alle, die Ihnen schon an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadenregulierung und angeblichen Streit mit
Versicherern, Werkstatt etc. abnehmen wollen.
Unterschreiben Sie nicht voreilig irgendwelche Verträge oder Vollmachten. Unter Umständen müssen Sie nämlich Kosten, die diese Unfallhelfer zu ihrem angeblichen
Vorteil verursachen, selbst tragen.
Die Schadenmeldung
Nach einem schuldlos entstandenen Unfallschaden können Sie Schadenersatz von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangen. Für den Eintritt
des Versicherers in die Schadenregulierung ist die Schuldfrage von zentraler Bedeutung. Unternehmen Sie deshalb alles erdenkliche, um eine Klärung herbeizuführen.
Neben der polizeilichen Unfallaufnahme sind Unfallzeugen sehr wichtig.
- Setzen Sie sich nach einem Schaden mit einem Sachverständigen in Verbindung, damit der Beweis gesichert und die Schadenhöhe ermittelt werden kann.
Versicherungen raten Ihnen von der Beauftragung eines Sachverständigen in der Regel ab, um Kosten zu sparen.
Lassen Sie sich nicht von der Versicherung überreden, dass deren Haussachverständiger den Schaden begutachtet. Der Sachverständige der Versicherung
ist angehalten, den Schaden gering zu halten. Die merkantile Wertminderung fällt dann meist unter den Tisch.
Beachten Sie jedoch, dass ein Sachverständigengutachten bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich ist. - Im Haftpflichtschadenfall sind die Abschleppkosten bis zur Werkstatt Ihres Vertrauens vom Versicherer des Unfallverursachers zu übernehmen.
- Nach einem Unfallschaden haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen oder ersatzweise auf die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung. Beachten Sie jedoch,
dass die Reparatur zügig erledigt wird.
Damit Sie die Reparaturkosten bei Abholung des Fahrzeuges nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, rechnen die Werkstätten den Schaden meistens direkt mit
dem Versicherer ab. Dazu ist die Unterzeichnung einer Reparaturkosten-Übernahme-Erklärung erforderlich. - Ist beim Unfall ein Körperschaden eingetreten oder wurden andere Personen verletzt, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Die Anwaltskosten sind durch die Versicherung des Verursachers gedeckt. Einen Anwalt finden Sie im Internet. - Ist der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht bekannt, so wird Ihnen ein Sachverständiger, Werkstatt oder Rechtsanwalt hilfreich zur Seite stehen.
- Ist der Schädiger im Ausland versichert und wird der Unfall in Deutschland verursacht, dann bestehen Sie unbedingt auf die Aushändigung der Grünen Karte.
Für die Regulierung des Schadens hilft Ihnen das Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstr. 43 / 43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 40 33440-0
Telefax: +49 40 33440-7040
weiter.
- Nennen Sie bei Ihrer Schadenmeldung:
- Namen und Anschrift des Unfallverursachers
- amtliches Kennzeichen seines Fahrzeuges
(möglichst auch Marke und Typ) - Namen und Anschrift seiner Autoversicherung
- Unfalltag, Land, Unfallort
- Legen Sie Ihrem Schreiben eine Unfallskizze bei.
- Nennen Sie Adressen von Zeugen.
- Nennen Sie bei Ihrer Schadenmeldung:
- Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, nicht haftpflichtversichert ist oder der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde, wenden
Sie sich in diesem Fall an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. - Melden Sie den Schaden ihrer eigenen Versicherung nur bei einer vermutlichen Mitschuld - sonst keine Meldung!
- Machen Sie am Unfallort keine vorschnellen Angaben zum Schadenhergang und kein Schuldanerkenntnis.
- Kontaktieren Sie nicht die Versicherung des Unfallverursachers, da diese andere Interessen vertritt. Holen Sie sich Rat bei einem Sachverständigen oder Rechtsanwalt.
- Nehmen Sie keine Veränderungen am Fahrzeug (z.B. Notreparatur) vor, bevor nicht der Beweis durch ein Beweissicherungsgutachten erfolgt ist.
- Lassen Sie sich nicht an eine der Versicherung nahestehenden „Vertrauenswerkstatt“ verweisen.
- Regulieren Sie den Schaden nicht anhand eines Kostenvoranschlages.
- Lassen Sie sich nicht an einen Sachverständigen verweisen, den Ihnen die Versicherung vorschreibt, sondern beauftragen Sie selbst einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
Denken Sie immer daran, dass viele – auch bekannte – Versicherungen verstärkt dazu über gehen, alles zu tun, um Sachverständige und Anwälte aus der Schadensregulierung herauszuhalten, um den Schaden für die Versicherung so klein wie möglich zu halten. In diesem Fall werden oft nicht alle Ihnen zustehenden Ansprüche reguliert.
Einige Versicherungen versuchen auch vertragliche Bindungen mit Werkstätten (sog. Vertrauenswerkstätten) einzugehen und einen Geschädigten dorthin zu delegieren.
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Sachkunde, Neutralität und Unabhängigkeit
Ziel meiner Arbeit ist es, alle notwendigen technischen und wirtschaftlichen Aussagen mit einem Kfz Gutachten zu liefern, die für die Zumessung und Zuerkennung des korrekten Schadenersatzes (z.B. durch die Versicherung) oder den sonstigen Interessenausgleich der Betroffenen gebraucht werden.
Mit meiner langjährigen Erfahrung kann ich technische Sachverhalte und ihre wirtschaftlichen Folgen sicher beurteilen.
Meine darauf aufbauenden klaren Aussagen im Kfz Gutachten und die beweiskräftige Dokumentation bilden die technische Voraussetzung für eine faire und vollständige Kfz Schadenregulierung z.B. nach einem Unfall.Die schnelle Besichtigung und Fertigstellung der Kfz Gutachten und ihre reibungslose Regulierbarkeit sind elementar wichtig für eine rasche und vollständige Abwicklung.
Mit dem Einsatz modernster Technik leiste ich einen wichtigen Beitrag zur Vereinfachung und Beschleunigung der Schadensregulierung in Berlin.
Durch ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis meiner Arbeit trage ich wesentlich zur wirtschaftlich vernünftigen Abwicklung von Unfallschäden bzw. der Beilegung von Auseinandersetzungen bei.
ZDF Film über Geheimdateien der Versicherungen.
Link zu Yuotube
//youtube.com/watch?v=mmzDD5mAI90
Das sollten Sie Wissen.
Herr Hoehne erstellt seit 1982 Gutachten.Zuerst im Angestelltenverhälnis. Der Sprung in die Freiberuflichkeit war eine logische Folge. Der Kontakt zu meinen Kunden gab mir in dieser Entscheidung recht. Nicht einer von vielen wollte ich sein,mir kommt es darauf an dem Kunden das Gefühl zu geben das ich mich für Ihn und seine Belange einsetze. Ein technischer Laie ist den Fachleuten von Werkstatt und Versicherung ausgeliefert. Hier ist es meine Aufgabe ein verständliches Gutachten zu erstellen und Fragen zum Inhalt mit dem Kunden zu erörtern. Nur wer die Abläufe beim Regulierer kennt ist in der Lage sich durchzusetzen. Durch ständige Fortbildung und Seminare sind wir nunmehr in der Lage Ihnen als Kunden die bestmögliche Betreuung nach einem Unfall angedeihen zu lassen. Bei uns bleibt keine Ihrer Fragen unbeantwortet.
Eine rechtliche Beratung überlassen Sie aber am besten Ihrem Rechtsanwalt.
Weitere Informationen finden Sie unter :
www.kfz-gutachten-berlin-1.de
Allianz Versicherungs-AG (Zweigniederlassung Berlin) | An den Treptowers 3 | 12435 Berlin | 030 5383-0 |
Alte Leipziger Unternehmensgruppe | Tauentzienstr. 3 | 10789 Berlin | 030 23361-5 |
ARAG Versicherungen | Wittenbergplatz 1 | 10789 Berlin | 030 24745-01 |
AXA Versicherungen (Zweigniederlassung Berlin) | Dovestr. 2-4 | 10587 Berlin | 030 3992226-01 |
Barmenia Versicherungen | Lietzenburger Str. 56 | 10719 Berlin | 030 8841-9550 |
Bruderhilfe/Familienfürsorge | Schönefelder Str. 73 | 12355 Berlin | 030 6635504 |
D.A.S. Versicherung | Hohenzollerndamm 183 | 10713 Berlin | 030 860001-0 |
DBV-Winterthur Versicherungen | Knesebeckstr. 6 | 10719 Berlin | 030 88431-0 |
DEVK Versicherungen | Schöneberger Ufer 89 | 10785 Berlin | 030 25487-0 |
Feuersozietät Berlin Brandenburg | Am Karlsbad 4-5 | 10785 Berlin | 030 2633-0 |
Gothaer Versicherung | Alarichstr. 12-17 | 12105 Berlin | 030 75015-0 |
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Indus | Kurfürstendamm 93 | 10709 Berlin | 030 3204-0 |
HUK-Coburg | Marburger Str. 10 | 10789 Berlin | 030 21302-0 |
Mannheimer Versicherungen | Paderborner Str. 2 | 10709 Berlin | 030 89020-0 |
Neckura Versicherungen | Berliner Str. 120 | 10713 Berlin | 030 327907-0 |
Nürnberger Versicherungsgruppe | Kurfürstendamm 40-41 | 10719 Berlin | 030 88422-0 |
R+V Versicherung AG Filialdirektion Berlin | Brunnenstr. 128 | 13355 Berlin | 030 31581-0 |
Signal Iduna | Leibnizstr. 3-4 | 10625 Berlin | 030 884486-0 |
VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung V.a. | Kaiserin-Augusta-Allee 104 | 10553 Berlin | 030 34678-0 |
VICTORIA Versicherungen | Charlottenstr. 15 | 10969 Berlin | 030 8878-01 |
Württembergische Versicherung AG | Birkbuschstr. 10 | 12167 Berlin | 030 84480-0 |
Zürich Versicherung | Rankestr. 5-6 | 10789 Berlin | 030 88611-500 |