Kfz-Gutachter-Berlin-0177 891 65 78
Als Gutachter rate ich, lesen Sie in Ruhe,denn wer sich auskennt argumentiert gegenüber der Versicherung besser. Denken Sie daran, bei der Versicherung sitzen Profis die daran interessiert sind die Schadenssumme, wo immer es geht zu mindern. Rufen Sie mich im Zweifel an !
Gerd Hoehne,freiberuflicher Gutachter für Kfz-Technik

Ihr Kfz Gutachter Berlin

Gerd Hoehne

Happestr.19   12305 Berlin Tempelhof

sowie Aussenstelle im Autozentrum EHH Großbeerenstr.132 in Marienfelde

_________________ 0177 891 65 78  Herr Hoehne _______________

Leitsatz des Monats:

Der Schadenregulierer ist immer Ihr wirtschaftlicher Gegner !

Informationenvom Gutachter

Wir sehen uns verpflichtet, Ihnen schon hier einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit auf den Weg zu geben. So gilt zunächst: Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, dann haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers – außer bei Schäden unter 700 Euro.
 
Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadensumfang und -höhe Ersatzansprüche geltend machen können. Zudem können nur so alle Schäden am Fahrzeug beseitigt werden. Zusätzlich dazu können Sie bei einem möglichen Streitfall unser Gutachten einsetzen. Denn nicht selten weigert sich der eigentliche Verursacher, die Reparaturkosten zu begleichen und weist alle Schuld von sich.

Des Weiteren kann die anschließende Reparatur Ihres Fahrzeugs dazu führen, dass Sie einen Mietwagen oder ein Taxi nehmen müssen, um beispielsweise zum Arbeitsplatz zu gelangen. Mit einem Gutachten können Sie als Geschädigter eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Eventuelle Einwände des Verursachers können entkräftet werden, sobald ein Gutachten vorliegt, das Sie im Recht sieht.

Unsere Schwerpunkte liegen in der Erstellung von :

* Unfallgutachten

* Gerichtsgutachten

* Beweissicherung

* Unfallanalyse u.a.

Ihr Kfz-Gutachter Gerd Hoehne sichert für Sie mit einem Unfallgutachten die Beweise...

zur Schadenshöhe mit einem rechtsmittelfähigen Kfz-Unfallgutachten. Im persönlichen Gespräch erörtern wir mit Ihnen das weitere Vorgehen,um eine schnellstmögliche Regulierung für Sie zu erreichen.

Innerhalb von wenigen Stunden haben Sie und der Regulierer das Unfallgutachten per E-Mail vorliegen. Somit ist eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleistet. Alle unsere Gutachten sind rechtsmittelfähig, daher auch für Gerichte geeignet. Unser Honorar liegt erheblich unter den Empfehlungen von DEKRA und Sachverständigenverbänden.

Sie erreichen uns an 7 Tagen in der Woche von 8.00 h bis 21.00h.
 
Schadengutachten

Rechtliches zum Thema Kfz-Haftpflichtschaden
Sind Sie nicht schuld am Unfall, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Das BGB regelt im §249, dass der Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle die beim Unfall verursachten Kosten, regulieren muss. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten.

Hier ein Auszug der möglichen Kosten die der Versicherer regulieren muss:

Abschleppkosten
•Reparatur des Fahrzeugs
•Sachverständigengebühren
•Mietwagen oder Nutzungsausfallgebühren
•Rechtsanwaltsgebühren
•eine mögliche Wertminderung
•Schmerzensgeld
•eventueller Verdienstausfall
•Verdienstausfall
•Gebühren für eine Reparaturbestätigung
•usw.
Sachverständigenkosten:

Grundsätzlich sollten Sie nach einem Unfall den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden von einem Kfz-Sachverständigen begutachten lassen. Die hierfür anfallenden Kosten muss der Unfallverursacher tragen. Handelt es sich um einen anerkannten Sachverständigen, dürfen Sie sich darauf verlassen, dass sein Gutachten richtig ist. Die Kosten sind dann auch zu erstatten, wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Gutachten unrichtig ist, es sei denn, Sie selbst haben den Sachverständigen falsch informiert
und deshalb ist auch sein Gutachten falsch.


Wenn absehbar ist, dass es sich um einen geringfügigen Schaden handelt, dürfen Sie keinen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen, denn dann wäre es unverhältnismäßig, Gutachterkosten zu verursachen. In diesem Falle sollten Sie der Versicherung den Kostenvoranschlag eines Kfz-Sachverständigen oder einer Kfz-Werkstatt vorlegen. Als geringfügig wird jeder Schaden unter 700,00 EUR angesehen. Ist man sich über die evtl. Schadenhöhe nicht sicher, sollte man das beschädigte Fahrzeuge einem Kfz-Sachverständigen vorstellen.

Hinweis:

Es gibt immer wieder Versicherungen, die diese Grenze höher ansetzten obwohl diese NICHT Rechtens ist.
Trotzdem kann es sein, dass Sie auch bei einem Schaden unter 700,00 EUR noch den Ersatz der Sachverständigengebühren verlangen können.
Hat Ihr Fahrzeug z.B. einen Totalschaden erlitten, dann wäre es über einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt nicht möglich, den Wiederbeschaffungs- und den Restwert zu ermitteln. In diesem Falle bleibt nichts anderes übrig, als einen Gutachter zu beauftragen.

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Unfall - Was tun ???


 
 
  Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden,
 
  Woran man unbedingt denken sollte!

NOTIEREN SIE



das amtliche Kennzeichen
 

Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
 

Adressen von Zeugen
 

Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen
 
  Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
 
 
FOTOGRAFIEREN SIE

nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung
 
  nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.
 
 
BESTEHEN SIE DARAUF,

daß ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird,
 
  um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
 
   
 

Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl.
 
  Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
 
   
 

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene
 
   Gutachten ein.
 
   
 

Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung,
 
  die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
 
 










 








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Rechtsanwalt Kolja Zaborowski

steht Ihnen gern zur Verfügung.

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